Anmeldung in Zürich: So melden Sie Ihren Wohnsitz richtig an

Wer in Zürich eine Wohnung oder ein Zimmer bezieht, muss sich innert 14 Tagen ab Einzug bei der Stadt anmelden (Meldepflicht). Die gute Nachricht: Einen Teil davon übernehmen wir als Vermieter für Sie. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Anmeldung aus zwei getrennten Schritten besteht – einer liegt bei uns, einer bei Ihnen.

Übersicht: Wer macht was?

SchrittWerWas
1. EinzugsanzeigeWir als Vermieter (mit Ihren Angaben)Meldung Ihres Einzugs an das Personenmeldeamt
2. Persönliche AnmeldungSie als Mieter/inOnline via eUmzugCH oder vor Ort mit Termin

Beide Schritte sind gesetzlich vorgeschrieben (Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister, MERG). Die Einzugsanzeige ersetzt Ihre persönliche Anmeldung nicht – das steht so auch direkt auf dem Formular der Stadt.

Schritt 1: Einzugsanzeige an uns senden

Als Vermieter sind wir verpflichtet, der Stadt Zürich Ihren Einzug innert 14 Tagen zu melden. Damit wir das für Sie erledigen können, gehen Sie so vor:

  1. Laden Sie die Einzugsanzeige der Stadt Zürich (PDF) herunter.
  2. Füllen Sie das Formular vollständig aus: Einzugsdatum, Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort bzw. Nationalität, Beruf, Arbeitgeber sowie Ihre Kontaktangaben. Kreuzen Sie an, ob Sie Wohnungs-, Zimmer- oder Untermieter/in sind.
  3. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an einzugsanzeige@apartments.zuerich.

Wir ergänzen die Angaben des Logisgebers (amtliche Wohnungsnummer, Adresse, Unterschrift) und reichen die Einzugsanzeige beim Personenmeldeamt der Stadt Zürich ein. Sie erhalten von uns eine Bestätigung, sobald das erledigt ist.

Schritt 2: Ihre persönliche Anmeldung bei der Stadt

Zusätzlich zur Einzugsanzeige müssen Sie sich selbst innert 14 Tagen bei der Stadt Zürich anmelden. Wie das geht, hängt davon ab, woher Sie zuziehen:

Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde

  • Melden Sie sich zuerst bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde ab – ohne Abmeldung ist keine Anmeldung in Zürich möglich.
  • Am einfachsten geht die Anmeldung online über eUmzugCH – bequem von zu Hause, ohne Termin. Dort können Sie auch gleich Familienmitglieder ummelden und bei Bedarf eine provisorische Parkkarte beziehen.
  • Alternativ vor Ort beim Personenmeldeamt: Seit Mai 2026 ist dafür zwingend ein Termin nötig. Termin buchen über die Zuzugs-Seite der Stadt Zürich.

Das brauchen Sie: Pass oder Identitätskarte, Mietvertrag bzw. Untermietvertrag (erhalten Sie von uns), Krankenkassenkarte und CHF 40.– Gebühr pro erwachsene Person. Ausländische Staatsangehörige zusätzlich: Ausländerausweis (sofern vorhanden) und Zivilstandspapiere.

Zuzug aus dem Ausland

  • Die Anmeldung erfolgt persönlich beim Personenmeldeamt Zürich Süd – und ausschliesslich mit Termin. Termin buchen über die Zuzugs-Seite der Stadt Zürich.
  • Bei Familien müssen alle Familienmitglieder persönlich zum Termin erscheinen.

Das brauchen Sie: Reisepass (EU/EFTA-Staatsangehörige: Personalausweis genügt), Mietvertrag bzw. Untermietvertrag, Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung (sofern vorhanden), Zivilstandspapiere (Ehepapiere, Geburtsscheine der Kinder), Krankenkassenkarte sowie CHF 40.– Gebühr plus migrationsamtliche Gebühren je nach Bewilligungsart.

Fristen und Kosten auf einen Blick

  • Frist: 14 Tage ab effektivem Einzug – für die Einzugsanzeige (unsere Pflicht) und Ihre persönliche Anmeldung (Ihre Pflicht). Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich.
  • Kosten: CHF 40.– pro erwachsene Person; bei ausländischen Staatsangehörigen kommen migrationsamtliche Gebühren dazu.
  • Bei verpasster Frist drohen Zusatzgebühren und Bussen – sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

Häufige Fragen

Ich bleibe nur wenige Wochen – muss ich mich anmelden? Wer als Tourist/in oder Geschäftsreisende/r übernachtet, ohne den Wohnsitz nach Zürich zu verlegen, muss sich nicht anmelden. Sobald Sie aber Wohnsitz nehmen (z.B. bei einem Langzeitaufenthalt oder Stellenantritt), gilt die Meldepflicht. Im Zweifel fragen Sie uns oder direkt das Personenmeldeamt.

Ich behalte meinen Hauptwohnsitz woanders (Wochenaufenthalt)? Auch ein Neben­wohnsitz bzw. Wochenaufenthalt in Zürich ist meldepflichtig. Die Details dazu erklärt die Stadt auf ihrer Website.

Woher bekomme ich den Mietvertrag für die Anmeldung? Den Miet- bzw. Untermietvertrag erhalten Sie von uns spätestens beim Einzug. Falls Sie ihn für die Anmeldung nochmals brauchen, schreiben Sie uns kurz.

Haben Sie Fragen zum Ablauf? Schreiben Sie uns an einzugsanzeige@apartments.zuerich – wir helfen gerne weiter.


Stand: Juni 2026. Massgeblich sind die aktuellen Vorgaben der Stadt Zürich.